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Grundbedingungen für einen erfolgreichen Einbau inklusive TÜV-Abnahme

Autorenbild: Natalie DillingerNatalie Dillinger

Aktualisiert: 15. Dez. 2023


Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie die Sitzbank einbauen und beim TÜV erfolgreich abgenommen bekommen.



  • Modell Ihres Fahrzeugs muss kompatibel mit der Sitzbank (oder Adapter) sein

  • Genug freie Zuladung muss anhand von Fahrzeugschein geprüft werden (Nutzlast + 10 kg je Meter Fahrzeuglänge und Person + 75 kg je Passagier) - bitte bei Anfrage gleich zuschicken

  • Platz unter dem Beifahrersitz sollte nicht verbaut sein. (z.B. Batterie müssen eventuell umgelegt werden oder gegen eine LiFePo4 Batterie ausgetauscht werden)

  • Genug Platz hinter dem Beifahrersitz (mind. ca. 45 cm, falls weniger, bitte Foto und Maße gemessen an den hinteren Befestigungspunkten)

  • Gurt für den rechten Beifahrer an der B-Säule (Kastenwägen /meiste Teilintegrierte)


Die TÜV Einzelabnahme §19 (2) 21 StVZO kann nur erfolgen, wenn die Sitzbank fachgerecht montiert ist und das Fahrzeug genug freie Zuladung zur Verfügung hat.

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