Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie die Sitzbank einbauen und beim TÜV erfolgreich abgenommen bekommen.
Modell Ihres Fahrzeugs muss kompatibel mit der Sitzbank (oder Adapter) sein
Genug freie Zuladung muss anhand von Fahrzeugschein geprüft werden (Nutzlast + 10 kg je Meter Fahrzeuglänge und Person + 75 kg je Passagier) - bitte bei Anfrage gleich zuschicken
Platz unter dem Beifahrersitz sollte nicht verbaut sein. (z.B. Batterie müssen eventuell umgelegt werden oder gegen eine LiFePo4 Batterie ausgetauscht werden)
Genug Platz hinter dem Beifahrersitz (mind. ca. 45 cm, falls weniger, bitte Foto und Maße gemessen an den hinteren Befestigungspunkten)
Gurt für den rechten Beifahrer an der B-Säule (Kastenwägen /meiste Teilintegrierte)
Die TÜV Einzelabnahme §19 (2) 21 StVZO kann nur erfolgen, wenn die Sitzbank fachgerecht montiert ist und das Fahrzeug genug freie Zuladung zur Verfügung hat.
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